Schulgeld für Küsnachter Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre

Pro Semester ab 1. Semester 2009/2010

Lektionsart Minuten CHF

Musikalische Früherziehung

55 190.–

Musicalkurs

zusätzlich zu Instrumentalunterricht 75 260.–
ohne Instrumentalunterricht 75 340.–

Einzelunterricht

Einzellektionen zu 30 Minuten 30 670.–
Einzellektionen zu 40 Minuten 40 880.–
Einzelunterricht zu 55 Minuten 55 1240.–

Gruppenunterricht

2er Gruppe 40 450.–
2er Gruppe 55 620.–
3er Gruppe 40 310.–
3er Gruppe 55 420.–

Kinderchor

zusätzlich zu Instrumentalunterricht 55 150.–
ohne Instrumentalunterricht 55 190.–

Ensembles

zusätzlich zu Instrumentalunterricht 55 160.–
ohne Instrumentalunterricht 55 220.–
Für vierzehntäglichen Unterricht verlangen Sie bitte unsere gedruckte Preisliste.

 


Spezialkonditionen Minuten CHF

Geschwisterrabatt

Für im gleichen Haushalt lebende Geschwister wird folgender Rabatt auf die Schulgeld-Rechnung gewährt: 

5 % bei zwei Kindern

10 % ab drei Kindern

Jugendmusik unterer rechter Zürichsee (für Schüler der Musikschulen)

Aspirantenspiel 1. und 2. Vorstufe 60/120 55.–
Blasorchester 120 55.–

Subventionierung des Musikunterrichts

Um den Musikunterricht für die Jugend zu fördern, übernimmt die Gemeinde Küsnacht 55% der Gesamtkosten. 

Mit den Schulgeldern werden ca. 40% der Aufwendungen gedeckt.

Zusätzliche Schulgeldermässigung

Jedes Kind, welches mit Freude ein Instrument erlernen möchte, soll Musikunterricht erhalten können. Finanzielle Überlegungen der Eltern sollten kein Hinderungsgrund sein! 

Mit Kopie der Rechnung können Sie ein Gesuch für eine teilweise Schulgeldrückerstattung an die Schulpflege richten.

Auskunft erteilt gerne das Sekretariat oder die Schulleitung.


 


Anmeldung / Abmeldung

15. Juni / 15. Januar

Verspätete Abmeldung

Abmeldungen müssen bis spätestens 15. Januar (1. Semester) bzw. 15. Juni (2. Semester) schriftlich dem Sekretariat eingereicht werden. 

Bei verspäteter Abmeldung sind die Eltern verpflichtet, das gesamte Schulgeld zu bezahlen.